Donnerstag, 4. Juli 2019

[ #ngo ] Der Boykott - Information vor der Aktion!


Immer wieder genutztes gewaltfreies Mittel von Trägern der Zivilgesellschaft ist der Boykott  von Waren und Dienstleistungen, Produkten, Staaten, ... Dieser kann wirkungsvoll sein und zum Kristallisationspunkt einer Bewegung werden. 

Er birgt aber auch Gefahren ... Genauso kann aber eine unzureichend durchdachte oder nachlässig geplante oder vorsätzlich diskriminiere Boykottaktion sich selber und Unschuldigen schaden. Eine solche diskriminierende und menschenverachtende Aktion setzten beispielsweise die Nationalsozialisten  als sie am 1. April1933 zu einem Boykott jüdischer Geschäftsleute aufriefen. Aber auch sonst sollte man nicht in blinden Aktionismus verfallen sondern zuerst nachdenken und sich informieren. Ein Boykottaufruf kann unter Umständen auch Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

Soziale Verteidigung. Der Bund für Soziale Verteidigung (D) hat dazu ein Infoblatt mit Erfahrungen und Tipps veröffentlicht. Die Rechtsinformation ist zwar auf die bundesdeutsche Rechtslage zugeschnitten, doch dürfte sich diese weitgehend mit der österreichischen Rechtslage decken.

Vorsicht vor blindem Aktionismus. Wesentliches Motiv scheint allerdings auch zu sein, von blindem Aktionismus abzuhalten und ein gewaltfreies - und nicht willkürlich einzusetzendes - Politikmedium dadurch vor Beschädigung zu bewahren.

Charles Cunningham Boycott. Der Begriff Boykott geht auf Charles Cunningham Boycott zurück, einen in Irland lebenden englischen Grundstücksverwalter, der durch eine durch die irische Landliga 1880 organisierte Aktion während des Land Wars unterlag und keine Pächter mehr fand.

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