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Donnerstag, 27. Juli 2023

[ #commons ] Gemeinwesen: Der Wert öffentlicher Güter


Öffentliche Güter werden grundsätzlich von jedem Menschen genutzt. Viele "öffentliche Güter wurden aber zwischenzeitlich "privatisiert".

Diese Art von Gütern steht der Allgemeinheit offen. Jedes Gemeinwesen braucht öffentliche Güter: die Wasserversorgung genauso wie den Kindergarten, das Jugendhaus wie die Pensionsvorsorge, das Krankenhaus wie den Sportplatz, das Seniorenheim wie die Schule.

Öffentliche Güter sind in gewissem Sinne die "zweite Natur" moderner, arbeitsteiliger und differenzierter Gesellschaften. Fallen sie weg, geht das sowohl zu Lasten der Lebensqualität der breiten Massen als auch der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Innovationskraft des Landes.  Gleichzeitig verstärkt diese Entwicklung die Spaltung der Gesellschaft. Denn soziale Teilhabe findet wesentlich über öffentliche Güter statt: über Förderung und Qualifizierung im Bildungssystem, über Zugang zur Kultur, zu Gesundheitsleistungen, einem inklusiven Arbeitsmarkt bis hin zum öffentlichen Verkehrswesen, das Mobilität auch ohne eigenes Auto ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund und angesichts veränderter demographischer, ökologischer und politischer Rahmenbedingungen spricht vieles dafür, sich gründliche Gedanken über die Herstellung und Rechtfertigung öffentlicher Güter zu machen. Die Heinrich-Böll-Stiftung hat deshalb eine Kommission eingerichtet, die sich mit dem Wert öffentlicher Güter und den Formen ihrer Gewährleistung auseinandergesetzt hat. Ihr Bericht ist ein emphatisches Plädoyer für die Stärkung öffentlicher Güter – und mithin unseres Gemeinwesens.

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Ein schneller Blick auf das Inhaltsverzeichnis vor dem Download: 
Vorwort
1. Einleitung
2. Der Wert öffentlicher Güter
3. Der Bedarf an öffentlichen Gütern
3.1 Der demografische Wandel
3.2 Die Verknappung der finanziellen Ressourcen
3.3 Die Verschärfung der sozialen Ungleichheit
3.4 Die Inanspruchnahme familiärer Leistungen
4. Die zukünftige Gestaltung öffentlicher Güter
4.1 Die rechtlichen Grundlagen öffentlicher Güter
4.2 Die Bewirtschaftungsformen öffentlicher Güter
Zwischenfazit: Die Kommunen sollen über die Bewirtschaftung entscheiden
4.3 Die Qualitätssicherung öffentlicher Güter
4.4 Die demokratische Gestaltung öffentlicher Güter
5. Die Akteure öffentlicher Güter
5.1 Die – ungleiche – Teilhabe an öffentlichen Gütern
5.2 Die Arbeit an öffentlichen Gütern
5.3 "Institutionenverstand" und Professionalität
6. Zehn Leitlinien für eine neue Politik der öffentlichen Güter
Anhang
Literatur
Die Autorinnen und Autoren

Donnerstag, 1. September 2022

[ #kommunalpolitik ] Die verfassungsrechtliche Position der Gemeinden in Vorarlberg


Die einzelne Gemeinde hat nach Österreichischen Bundesverfassung und auch nach den Landesverfassungen keinen Bestandschutz. 

Zwar ist die Gemeinde als Institution bundesverfassungsrechtlich vor der Abschaffung – an  die ohnehin niemand denkt – geschützt, der Bestand der einzelnen Gemeinde ist jedoch maßgeblich vom Willen des einfachen Gesetzgebers abhängig.


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Dienstag, 27. Juli 2021

[ #kommunalpolitik ] Fünf Hebel für Nachhaltigkeitsprozesse auf Gemeindeebene


Nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene voranzutreiben erfordert, politische, verwaltungsinterne und gesellschaftliche Prozesse mit vielen Beteiligten und unterschiedlichen Interessen am Leitbild nachhaltiger Entwicklung auszurichten und zu verändern.

Die Broschüre des deutschen Bundesumweltministeriums (BMU) bietet Hilfestellung und Lösungswege zur stärkeren und wirkungsvolleren gemeinsamen Koordination von Nachhaltigkeitsprozessen in der Kommune. Im Mittelpunkt steht das Zusammenspiel von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft.

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Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis:
  • Worum es in dieser Praxisbroschüre geht 5
  • Wie Sie mit dieser Praxisbroschüre arbeiten können 6
  • Hintergrund: Integration von Politik- und Nachhaltigkeitsprozessen 10
  • Hebel und Instrumente: Wie die Integration von Politik- und Nachhaltigkeitsprozessen gelingen kann 13
  • Dynamik erzeugen und Nachhaltigkeitsprozesse steuern -
  • das Hebelmodell für kooperative Veränderungsprozesse 13
  • Durch einen Motor die Motivation für den Prozess sichern 16
  • Durch Permanenz politische Mandatsträger/innen kontinuierlich einbinden 20
  • Durch Lobbying und Fürsprache Entscheidungsträger überzeugen 26
  • Durch Partizipation die Relevanz für Mandatsträger/innen steigern und Dynamik erzeugen 32
  • Durch PR Attraktiviät und Unterstützung der Politik sichern 38
  • Ausblick 41
  • Serviceteil 42

Donnerstag, 9. April 2020

[ #kommunalpolitik ] Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter


Mehr als 40.000 Menschen in ganz Österreich arbeiten in ihrer Freizeit in den Gemeindevertretungen mit. 

Diese Form des zivilgesellschaftlichen und politischen Engagements ist ein Fundament, auf dem unsere Demokratie steht. Die Gemeinde als bürgernahe Selbstverwaltungskörperschaft könnte ein Modell für weit größere politische Einrichtungen sein.

Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter. In der unten als Download vorliegenden Publikation des Österreichischen Gemeindebundes schreibt Michael Eckschlager – er ist selbst auch Gemeindevertreter in einer Salzburger Kommune – über die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Gemeindevertreters. Natürlich gibt es da in den Bundesländern den einen oder anderen Unterschied. Im Großen und Ganzen ähneln sich die Aufgaben aber natürlich stark. Für Vorarlberg dürfte liefert das Vorarlberger Gemeindegesetz entsprechende konkrete Auskünfte. Leider hat man in einem Anfall von Pseudoföderalismus verschiedene Gremien in Vorarlberg verschieden benannt, sodass im Österreichvergleich schnell Verwirrung entstehen kann. Diese Publikation gibt nicht nur über Rechte und Pflichten Auskunft, sondern auch über rechtliche Verantwortlichkeiten.
Was wenig bekannt ist: Auch Gemeindevertreter/innen sind für ihr Handeln und ihre Entscheidungen haftbar.
Pseudoföderalismus. In Vorarlberg heißt der "Gemeinderat" Gemeindevertretung. Ein Kärntner Gemeinderat ist damit kein Mitglied des Gemeindevorstandes sondern wie in Vorarlberg ein einfacher Gemeindevertreter. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes führen in Vorarlberg die Bezeichnung „Gemeinderat“, in Städten die Bezeichnung „Stadtrat“. Auch sonst schlägt politische Einfachheit in den Vorarlberger Gesetzen durch: Es kennt nicht österreichische Staatsbürger sondern macht aus ihnen eine Fiktion, nämlich "Vorarlberger Landesbürger" und Unionsbürger (EU) erklären Vorarlbergs Gesetze zu "auslädischen Unionsbürgern".


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Sonntag, 16. Juni 2019

[ #kommunalpolitik ] Handbuch Silent City - Umgebungslärm, Aktionsplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung


Das kostenlose PDF-Handbuch will allen Beteiligten Hilfestellung für einen erfolgreichen und  effektiven Prozess der Lärmminderungsplanung geben. Weit über den Anlass hinaus sind die Informationen über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Öffentlichkeitsarbeit nicht nur interessant sondern auch nutzbar.

Die Europäische Akademie für städtische Umwelt hat im Rahmen des vom deutschen UBA mit Mitteln des Bundesumweltministeriums geförderten Projekts „Silent City” ein Handbuch zur Lärmaktionsplanung erstellt. Dieses Handbuch hilft Kommunen, die Umgebungslärmrichtlinie effektiv umzusetzen.

Lärm kostet. Lärm verursacht Krankheiten, mindert die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden von Menschen, drückt Immobilienpreise, reduziert die Einnahmen von Kommunen und verursacht  jährlich Milliarden an Folgekosten. Auf europäischer Ebene wurde bislang versucht, die negativen Wirkungen von Lärm an der Quelle, durch gesetzliche Regelungen über die Schallleistungen von Emittenten zu mindern.

Kooperation. Ziel des Handbuches ist es, Städte bei der Aufstellung und auch bei der Umsetzung von Lärmaktionsplänen zu unterstützen und ihnen Hinweise für eine erfolgreiche Lärmminderung zu geben. Lärmaktionsplanung ist eine komplexe, querschnittsorientierte Aufgabe. Sie kann Auswirkungen auf andere Handlungsfelder wie Verkehrs- oder Bebauungsplanung oder auch Luftreinhaltung haben. Umgekehrt können diese Planungsfelder maßgeblich den Erfolg oder Misserfolg der Lärmminderungsplanung beeinflussen. Zudem ergibt sich aus der Überlagerung der in der Umgebungslärmrichtlinie genannten Lärmquellen die Notwendigkeit zur Kooperation unterschiedlichster Akteure und Verantwortlichen bei der Aktionsplanung. Sie kann auch Auswirkungen außerhalb eines Planungsgebietes zeitigen - z.B. bei großräumigen Verkehrsumlenkungen - und die Einbeziehung weiterer Verwaltungen notwendig machen.

Hilfestellung.  Das Handbuch ist kein Kochbuch und richtet sich nicht nur an die verantwortlichen Verwaltungen, meist die kommunalen Umweltabteilungen. Es will auch anderen Beteiligten Hilfestellung für einen erfolgreichen und möglichst effektiven Prozess der Lärmminderungsplanung geben. Dort wo es von der europäöischen Rechtslage abgeht oder darüberhinaus geht, handhabt es deutsches Recht. Die schränkt den Gebrauch aber andernorts kaum ein und macht es nur partiell durch lokale Vorschriften und Praxen ergänzungsbedürftig.

Öffentlichkeitsarbeit.  Weit über den Anlass hinaus sind die Informationen über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Öffentlichkeitsarbeit nicht nur interessant sondern auch nutzbar.

Handbuch Silent City. Umgebungslärm, Aktionsplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Printfassung kann bei der Europäischen Akademie für städtische Umwelt bestellt werden. Margit Bonacker; Eckhart Heinrichs; Hanns-Uve Schwedler - 2008 UBA und Europäische Akademie für städtische Umwelt - Download Langfassung [3,85MB], kostenlos.


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Lohnt sich ein Download? Inhalt als schnelle Info:
  • EINFÜHRUNG: DAS PROJEKT SILENT CITY 
  • Hintergrund: Umgebungslärmrichtlinie - ein neues rechtliches Instrumentarium 1
  • Ziel, Aufbau und Verwendung des Handbuches 2
  • DIE UMGEBUNGSLÄRMRICHTLINIE 4
  • Anlass: Die EG-Umgebungslärmrichtlinie 4
  • Das deutsche Recht der Lärmminderungsplanung -
  • §§ 47a-f BImSchG 5
  • Lärmkartierung 5
  • Aktionsplanung 6
  • Aktionsplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung 8
  • Vorteile der Lärmminderung 9
  • Lärm und Gesundheit 9
  • Lärm als Standort- und Kostenfaktor 10
  • Kosten-Nutzen-Überlegungen 11
  • Fazit 11
  • AKTIONSPLANUNG UND WIRKUNGSANALYSE 14
  • Wann ist Aktionsplanung notwendig und sinnvoll? 14
  • Gesetzliche Vorgaben 14
  • Dichte des lärmkartierten Netzes 15
  • Höhe der Lärmbelastung (Schwellenwerte) 15
  • Betroffenheit durch Lärm 16
  • Qualitative Bewertung der Lärmsituation 16
  • Fazit 17
  • Mögliche Maßnahmen 17
  • Lärmminderung im Straßenverkehr 18
  • Vermeidung von Emissionen 18
  • Minderung von Emissionen 18
  • Verlagerung und Bündelung von Emissionen 19
  • Schallschutz 20
  • Zusammenfassung: Mögliche Maßnahmen zur Senkung des Straßenverkehrslärms 20
  • Lärmminderung im Schienenverkehr 22
  • Lärmminderung im Flugverkehr 23
  • Ruhige Gebiete 24
  • Synergien und Konflikte 25
  • Maßnahmenbewertung 26
  • Mindestanforderungen 26
  • Sinnvolle Vorgehensweise 27
  • Verknüpfung mit der Öffentlichkeitsbeteiligung 28
  • Entscheidungsgrundlage für die Politik 29
  • Fazit 29
  • INFORMATION UND BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT 31
  • Was bedeutet "Öffentlichkeit"? 31
  • Information der Öffentlichkeit 31
  • Umfassend und verständlich informieren 31
  • Zugänglichkeit von Informationen 32
  • Corporate Design der Lärmaktionsplanung entwickeln 32
  • Wege zur Information der Öffentlichkeit 32
  • Internet 33
  • Broschüren und Faltblätter 33
  • Informationsveranstaltungen 33
  • Ausstellungen 33
  • Lokale Medien 34
  • Rechtliche Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung 34
  • Möglichkeiten der Mitwirkung 34
  • Öffentliche Veranstaltungen 35
  • Fragebögen 35
  • Runde Tische 35
  • Workshops / Planungswerkstätten 35
  • Stadtteilspaziergänge 36
  • E-Partizipation 36
  • Konzeption der Mitwirkung 36
  • Kosten 37
  • Dokumentation 37
  • Einbindung in die Aktionsplanung 37
  • Einbindung der Politik 37
  • Einbeziehung der Medien 38
  • Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) 38
  • Erfolgsfaktoren und Hindernisse 39
  • Verständlichkeit 39
  • Verwaltungsinterner Kontakt und Informationsaustausch 39
  • Kontinuierlicher Dialog 39
  • Netzwerkbildung 40
  • Fazit 40
  • PROZESSORGANISATION 41
  • Lärmminderung als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung 41
  • Einbeziehung der Politik 44
  • Einbeziehung von Öffentlichkeit und Medien 44
  • Synergien bei der Lärmaktionsplanung 45
  • Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zur Lärmminderung 56
  • Langfristige Strategien zur Lärmminderung 58
  • Kurz- und mittelfristige Maßnahmenplanung 59
  • Wirkungsanalysen 62
  • Empfehlungen 64
  • Maßnahmenkatalog 2008 - 2013 64
  • Kosten-Nutzen-Betrachtungen 66
  • Kommunikation im Planungsprozess 68
  • Ansprechpartner zur Lärmaktionsplanung 69
  • FAZIT: ZUSAMMENFASSENDE EMPFEHLUNGEN 70
  • Der Prozess der Lärmminderungsplanung 70
  • Lärmkartierung 71
  • Maßnahmenplanung und Wirkungsanalyse 72
  • Information und Beteiligung der Öffentlichkeit 74
  • ANHANG
  • Verzeichnis der Abbildungen, Tabellen und Informationskästen 76
  • Musterberichterstattung der Modellstadt "Silent City" 78
  • Ausgewählte Literatur und Informationshinweise 89
  • Glossar
  • Ablauf der Aktionsplanung 46
  • Fazit 50
  • SILENT CITY - EINE MODELLSTADT 51
  • Analyse der Ist-Situation 51
  • Beschreibung des Untersuchungsgebietes 51
  • Zuständige Behörde und rechtlicher Hintergrund 51
  • Grenzwerte und Auslösewerte 52
  • Auswertung der Lärmkarten 52
  • Identifizierung von 'Ruhigen Gebieten' 55
  • Maßnahmenplanung und Wirkungsanalysen 56
  • Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zur
  • Lärmminderung 56
  • Langfristige Strategien zur Lärmminderung 58
  • Kurz- und mittelfristige Maßnahmenplanung 59
  • Wirkungsanalysen 62
  • Empfehlungen 64
  • Maßnahmenkatalog 2008 - 2013 64
  • Kosten-Nutzen-Betrachtungen 66
  • Kommunikation im Planungsprozess 68
  • Ansprechpartner zur Lärmaktionsplanung 69
  • FAZIT: ZUSAMMENFASSENDE EMPFEHLUNGEN 70
  • Der Prozess der Lärmminderungsplanung 70
  • Lärmkartierung 71
  • Maßnahmenplanung und Wirkungsanalyse 72
  • Information und Beteiligung der Öffentlichkeit 74
  • ANHANG
  • Verzeichnis der Abbildungen, Tabellen und
  • Informationskästen 76
  • Musterberichterstattung der Modellstadt "Silent City" 78
  • Ausgewählte Literatur und Informationshinweise 89
  • Glossar 93

Montag, 6. Mai 2019

[ #kommunalpolitik ] Lokale Handlungsfelder nachhaltiger Familienpolitik


Städte und Regionen, in denen Familien sich wohl fühlen, sind für die Zukunft besser gewappnet. 

Der  deutsche Monitor Familienforschung, Ausgabe 20 "Lokale Handlungsfelder nachhaltiger Familienpolitik" zeigt die Aufgaben und Möglichkeiten lokaler Familienpolitik in einer Zeit auf, in der Familienfreundlichkeit als positiver Standortfaktor für Kommunen zunehmend wichtig wird.

Monitor Familienforschung. Der Monitor Familienforschung informiert jeweils auf wenigen Seiten kurz und prägnant eine interessierte Öffentlichkeit über die aktuelle demografische Entwicklung und ihre Auswirkungen. Freilich orientiert sich die bundesdeutsche Publikation an deutschen Umständen und Möglichkeiten, aber so anders sind Möglichkeiten kommunaler Familienpolitk auch in Österreich oder anderswo in Mitteleuropa nicht.

[ #forumROMANum ] ⇒

Lohnt sich ein Download? Ein Blick auf den Inhalt:

Inhaltsverzeichnis:
I. Aufgaben und Möglichkeiten lokaler Familienpolitik
1.1 Aufgaben lokaler Familienpolitik
1.2 Möglichkeiten lokaler Familienpolitik
II. Vom Nutzen familienfreundlicher Politik in der Kommune
III. Lokale Planung und Steuerung Lokaler Familienpolitik
3.1 Grundlagen nachhaltiger Familienpolitik auf kommunaler Ebene
3.2 Familienberichterstattung als (Planungs-)Instrument kommunaler Familienpolitik
3.3 Information und Qualifizierung für Kommunen
IV. Dienstleistungszentren rund um die Familie und Mehrgenerationenhäuser
V. Familienleitstellen als Bürgerservice/Familienbüros
VI. Lokale Bündnisse für Familie
VII. Ausblick
Literatur
Linkliste

Mittwoch, 11. Juli 2018

[ #soziale-sicherheit ] Kommunale Sozialpolitik unter den Bedingungen leerer Kassen


Die Aufgabe klassischer kommunaler Sozialpolitik lässt sich komprimiert mit "AAA" umschreiben.

A No.1 Wir müssen die Bedingungen des AUFWACHSENS möglichst freundlich zu konzipieren. Das sind die Fragen der Kinder- und Familienpolitik, der Jugend und die Bildungsfragen.

A No.2 Wir können der ARMUT entgegenwirken. Zahlreiche kommunale Maßnahmen können Armut verhindern. Es geht nicht nur um Linderung, es geht um Verhinderung.

A No. 3 Wir müssen das ALTER ehren! Wie gestalten wir den demographischen Wandel. Das kommunale Zuhause der Seniorengeneration muss so gestaltet sein, wie es anständige Kinder ihren Eltern schulden.

Gerechtigkeit. Schlussendlich sind das dringliche Fragen nach Gerechtigkeit, sozialer Inklusion und Teilhabe. Das ist der rote Faden, der das politische Handeln in den Gemeinden durchziehen muss. Es steht die Frage im Vordergrund, was jede einzelne Maßnahmen wirklich bewirkt. Nur "gut gemeint" ist zuwenig und möglicherweise das Gegenteil von gut.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) - sie ist die größte und zugleich älteste deutsche parteinahe Stiftung (SPD) - hat eine Expertise just veröffentlicht, welche sich mit kommunaler Sozialpolitik und den möglichen Handlungsoptionen bei engen finanziellen Spielräumen auseinandersetzt. Der Fokus richtet sich natürlich auf bundesdeutsche Verhältnisse, doch gibt es enge finanzielle Verhältnisse für die Gemeinden nicht dort allein. Mit etwas Phantasie und engagement lassen sich Anregungen für hier genug finden.

 [ #forumROMANum ] ⇒
Das bietet der kostenlose Download als PDF.:

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 3
Abkürzungsverzeichnis 4
Vorbemerkung 5
Kurzfassung 6
1. Kommunale Sozialpolitik im Überblick 7
1.1 Handlungsfelder und rechtlicher Rahmen 8
1.2 Zentrale Akteure und Prozesse 10
1.3 Entwicklungen in zentralen kommunalpolitischen Handlungsfeldern 11
2. Herausforderungen kommunaler Sozialpolitik 17
2.1 Schrumpfende finanzielle Spielräume 17
2.2 Neue Problemlagen 22
 2.2.1 Aufgabenverschiebungen 22
 2.2.2 Neue Problemlagen durch gesellschaftliche Entwicklungen 25
2.3 Zusammenfassung 27
3. Handlungsoptionen in der Diskussion 29
3.1 Veränderte Leistungsgestaltung, -finanzierung und -erbringung 29
3.2 Politikfeldübergreifende Koordination 29
3.3 Neue Steuerung und Wirkungsorientierung 30
3.4 Ökonomisierung und Privatisierung 31
3.5 Professionelle Modernisierungskonzepte 32
3.6 „Nationale Stadtpolitik“ 32
3.7 Sozialplanung und Sozialberichterstattung 33
3.8 Partizipation und „Local Governance“ 33
3.9 Sozialinvestive und „Produktivistische“ Sozialpolitik 34
3.10 Zusammenfassung 34
4. Kommunalpolitische Strategien und Entscheidungsstrukturen im Sozialbereich 36
5. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen 39
Literaturverzeichnis 41
Die Autorin und der Autor 47

Freitag, 25. Mai 2018

[ #commons ] Commons - Neue Perspektiven in der Armutsbekämpfung


Im Mittelpunkt steht hierbei, gemeinsam Ressourcen zu nutzen und zu pflegen, Regeln auszuhandeln, sich die Welt anzueignen, ohne sie in Besitz zu nehmen.

Aufbauend auf den Arbeiten der Wirtschaftsnobelpreisträgerin Elinor Ostrom untersuchen die Autor_innen die Bedeutung der gemeinschaftlichen Organisation von Gemein- und Allmendegütern für gerechtere Gesellschaften, bessere Verteilung und mehr Teilhabe.

Armutsbekämpfung durch Aneignung: „Claim the market! Claim the state!“ Staat wie Markt sollen rückerobert werden. Die Beteiligten organisieren Ressourcen so, dass Ausschlussmechanismen vermieden und die Regeln für die Benutzung miteinander ausverhandelt werden. Die einen engagieren sich, eine neue demokratische Bank zu gründen, die sich an den alten Genossenschaftsbanken orientiert. Andere organisieren sich in Versammlungen, um an der Budgeterstellung in der Gemeinde mitzuwirken. Wieder andere gründen Selbstorganisationen, um ihre Anliegen direkt zu vertreten, erobern öffentlichen Raum zurück und besetzen oder bauen Häuser zur Schaffung alternativen Wohnraums.

Armutsbekämpfung durch Zusammenarbeit und Kooperation. Gebrauchen, Zusammenarbeiten, Teilen und Beitragen sind vier zentrale Prinzipien von Commons. Diese Prinzipien eröffnen auch in der Armutsbekämpfung neue Perspektiven. In diesem Buch werden sowohl die umkämpften Ressourcen und Güter – öffentlicher Raum, Finanzsektor, soziale Dienste, Ernährung – als auch Möglichkeiten und Grenzen der partizipativen Organisation bzw. demokratischer Aushandlungsprozesse beleuchtet.
  • Was braucht es, damit Commons Armut und Ungleichheit wirksam verringern und sozialer Ausgrenzung entgegenwirken? 
  • Wie können Finanzdienstleistungen neu organisiert werden? 
  • Wem gehören soziale Organisationen? 
  • Wie funktionieren Medien auf Commons-Basis? 
  • Wie können demokratische Prozesse verbessert werden?

 [ #forumROMANum ] ⇒

Das steht in dem kostenlosen eBook:
Inhalt
Editorial 7
Kapitel I – Was allen gehört
Brigitte Kratzwald: Zukunftsfähiges Wirtschaften jenseits von Markt und Staat 15
Silke Helfrich: Commoning als Strategie der Armutsvermeidung 27
Verena Fabris: Let’s make a Commons World.
Abschlussdiskussion der 9. Armutskonferenz 61
Alban Knecht: Daseinsvorsorge als gemeinschaftliche Aufgabe
Alice B. M. Vadrot, Ronald J. Pohoryles: Ein Blick hinter die Green Economy.
Commons und Nachhaltigkeit 73
Kapitel II – Geld
Karin Küblböck: Das Finanzsystem als öffentliches Gut 93
Martin Schürz: Marginalien zu guten Vermögenden und bösen Reichen 103
Projekte (Peter A. Krobath): Das Ein-Topf-Prinzip 116
 Rasenmähen vs. Haareschneiden 118
Kapitel III – Öffentlicher Raum
Alexander Hamedinger: Das Recht auf die Stadt.
Öffentliche Räume und Mitbestimmung 123
Ferdinand Koller: Unerwünscht. Bettelnde Menschen im öffentlichen Raum 135
Projekte (Peter A. Krobath): Zirkulierende Bücher 146
 Häuser und Boden „freikaufen“ 148
Kapitel IV – Demokratie
Verena Fabris, Martin Schenk: Du bist nicht allein. Commons aus der Sicht
von Menschen mit Armutserfahrungen 153
Michael Wrentschur, Michaela Moser: „Beheben wir den Fehler im System!“
Partizipative Theaterarbeit und mehr 165
Gerd Valchars: Gemeingut Demokratie? 1836
Markus Spitzer, Michaela Moser: Soziokratie. Ein Organisationsmodell für Commoners 195
Philipp Sonderegger: Fünf Kniffe für Schwarm-Campaigner_innen 207
Projekte (Peter A. Krobath): Mehr als ein Unterschlupf 218
 Keimzellen der Basisdemokratie 220
 Sichtbar Werden! 222
 Netzwerk-Allmenden 224
 Es gibt viele Alternativen! 226
Kapitel V – Sozialwirtschaft
Judith Pühringer, Philipp Hammer: Sozialwirtschaft als Alternativwirtschaft?
Soziale Unternehmen, Commons und Solidarische Ökonomie 231
Nikolaus Dimmel, Katharina Meichenitsch: Social Entrepreneurs.
Profit in der Sozialwirtschaft 239
Projekte (Peter A. Krobath): Kost nix! Gratis! Geschenkt! 256
 Die Zweirad-Bewegung 258
 Offene Werkstätten, auch am Land 260
Kapitel VI – Gesundheit und Ernährung
Ulrike Papouschek: Gesundheit als öffentliches Gut 265
Irmi Salzer: Gutes Essen für alle! Keine Ernährungssouveränität ohne Commons 279
Projekte (Peter A. Krobath): Die Arche fährt nicht allein 288
 Neue Schatzkarten 290
 Wir geben euch Geld, damit ihr gut produzieren könnt 292
Autor_innen-Verzeichnis 295

Freitag, 20. April 2018

[ #zeitpolitik ] Wer hat an der Uhr gedreht: Schlaftrunkene Politik?


Am 8. Februar 2018 forderte das Europaparlament die Europäische Kommission mit 384:153 Stimmen dazu auf, eine „gründliche Bewertung der Richtlinie über die Regelung der Sommerzeit vorzunehmen und gegebenenfalls einen Vorschlag zu ihrer Überarbeitung vorzulegen“.
Die Sommerzeit ist eine Erfindung des Krieges. Zu Kriegszeiten herrscht wenig Demokratie und Mitbestimmung, daher konnte man sie dort prächtig einführen, galt es doch damit den Feind zu besiegen.

Mit der Zeitumstellung "Sommerzeit" wird in die Persönlichkeitsrechte der Menschen besonders intensiv eingegriffen. Das Versprechen von einer Stunde mehr Helligkeit lässt sich allerdings nicht halten. Die Sonne scheint mit oder ohne Sommerzeit immer gleich lang. Nur die Biergärten haben länger offen. Das mag für manchen gemütlichen Abend schön sein, aber für die Nachbarn oft eine zusätzliche Belastung.

Energie. Einsparungen an Energie hat die Sommerzeit keine gebracht. Wie auch? Die Nachteile sind evident. Ohne Arbeitnehmer und Interessenvertreter zu fragen, wird ihre Arbeitszeit einmal im Jahr vorverlegt und einmal wieder zurückgelegt. Dank der EU endet jetzt die Sommerzeit überhaupt erst Ende Oktober. Ein gutes Beispiel für Willkür: Man erklärt Frühjahr und Herbst zum Sommer. Warum nicht gleich auch den Winter? Dann würde man sich wenigstens die Umstellung ersparen.

Bürokratieuhr. Wird jemand geboren oder stirbt jemand am Ende der Sommerzeit, dann hat die Bürokratie eigene Zeitmessungen. Das Zeitzählungsgesetz bestimmt: Bei Beendigung der Sommerzeit ist die letzte Stunde doppelt zu zählen. Die erste Stunde ist mit dem Zusatz A, die zweite mit dem Zusatz B zu zählen.


Mitternachtsschule. In Österreich beginnen die Schulen oft schon vor acht Uhr. Da heisst es für Mütter und Kinder früh aufstehen. Wenn die Schüler nicht am Schulort wohnen, dann kann das nach Normalzeit (MEZ, in Österreich seit 1893) schon mal fünf Uhr früh sein, wenn sie pünktlich sein wollen. Die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) entspricht der mittleren Sonnenzeit auf dem Längengrad 15° Ost. Dort liegt in Österreich etwa Gmünd im Waldviertel. In Gmünd war heute 26. Oktober 2014 der Sonnenaufgang um 6:38, in Dornbirn um 6:56. Schon nach der Normalzeit (Winterzeit, MEZ) stehen wir Vorarlberger um eine halbe Stunde früher auf als es der inneren Uhr entspräche.

Den schiefen österreichischen Pisaturm stützt das nicht, denn es wäre an sich schon sinnvoll, die Schule später beginnen zu lassen. Nach der Leistungskurve wäre eigentlich halbneun (MEZ) gut, neun Uhr sogar noch besser. Ab dem Alter von etwa 12 Jahren wird es für Kinder und Jugendliche ohneides immer schwerer früh aufzustehen und zur Schule zu gehen.

Schulkinder leiden darunter. Denn wenn um acht Uhr morgens die Schule beginnt, sind sie so leistungsfähig wie um Mitternacht. Studien belegen, dass ein Großteil der Schüler unter chronischem Schlafmangel leidet. Mit früherem Zubettgehen ist dieses Problem nicht lösbar, denn auch bei Kindern lässt sich die innere Uhr nicht ohne weiteres umstellen.
Es wäre sinnvoll, die Schule später beginnen zu lassen. Da die Leistungskurve relativ rasch ansteigt, wäre halbneun gut, neun Uhr aber noch besser. Kleinere Kinder können am frühen Morgen schon herumtoben und verkraften einen früheren Schulbeginn besser. Doch mit im Alter von etwa 12 Jahren stellt sich das um. Für die Kinder und Jugendlichen wird es dann immer schwerer früh aufzustehen und zur Schule zu gehen. 
Schlaftrunkene Politik. Aber Österreich hat seine Zeitmessung in die Hände der EU gelegt. Ganz widerstandslos, auch ohne Einspruch der Arbeitnehmervertretungen, wiewohl damit auch in die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer eingegriffen wird, obwohl es weder natürlicher Tierhaltung in der Landwirtschaft, weder der Gesundheit der Arbeitnehmer und noch weniger der Vernunft entspricht. Dort wo individuell das Bedürnis nach Sommerzeit betrieblich oder privat entsteht, hätte man das dem individuellen oder kollektiven Arbeitsvertragsrecht überlassen können.

Die Schulen, Kinder und Eltern hat man ebenfalls diesem Diktat untergeordnet. Allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Trotz. Wie auch immer - für die Schulen könnte man es ändern. Die Gemeinden sind für die Pflichtschulen Schulerhalter und sie könnten, da etwas ganz autonom ändern. Und könnten auch die Situation in den öffentlichen Verkehrsmitteln verbessern. Manchmal sind die Kinder am Morgen in den Dornbirner Bussen gestapelt wie die Heringe. Manchmal bekommen sie gar keinen Platz, wiewohl sie ja bereits im Voraus bezahlt haben und kommen zu spät zur Schule.

Jodok Fink. Es war nicht immer so. Als die deutsch-österreichische Staatsregierung - mit den Folgen des von den Habsburgern hinterlassenen Desasters kämpfend für 1919 erneut eine Sommerzeit anordnete, beschlossen der Vorarlberg Landesrat (= Landtag) und die schwarzrote Vorarlberger Landesregierung, sie in Vorarlberg nicht einzuführen. "Mit Einführung bei uns gar keine Einsparungen verbunden",telegrafierten sie der Staatskanzlei. Als die Staatsregierung daraufhin ihre Vollzugsanweisung zurück nahm, telegrafierte Vizekanzler Jodok Fink nach Vorarlberg zurück: "Sommerzeit ist umgebracht."  1920 galt in Vorarlberg eine andere Zeit als in Österreich. Nur die Postämter mussten die "Bundeszeit" beachten. Ab 1921 verzichtete dann auch Österreich auf die Sommerzeit.

Wer Natur, Gesundheitspolitk, Bildungspolitik und Arbeitnehmerschutz ernst nimmt, sollte nicht eine Sommerzeit erfinden, sondern sich nach der Uhr der Menschen und der Natur richten.

Aber das ist wohl wieder eine andere Geschichte ...

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Montag, 5. März 2018

[ #kommunalpolitik ] Kinder und Natur in der Stadt.

Ein Handbuch für Kommunalpolitik, Eltern und Planer.

In der Stadt dient der Naturschutz und der Erhalt von naturnahen Grün- und Freiraumstrukturen vor allem der Gesundheit und dem Wohlbefinden des Menschen. Beides, sowohl der Naturschutz als auch der Erhalt naturnaher Grün- und Freiraumstrukturen, schafft und erhält die Lebensqualität für uns Menschen und gestaltet dabei aber auch Lebensräume für Tiere und Pflanzen.

In vielen Städten gibt es für Kinder zu wenig Orte, an denen sie gefahrlos spielen oder die Natur erleben können. Dabei ist gerade das Spielen draußen für Kinder sehr wichtig. Hier können sie selbstbestimmt und ohne die Aufsicht von Erwachsenen ihre Umwelt erkunden, sich bewegen, sich austoben und ihre eigenen Grenzen erfahren. Zu einem Wohnumfeld, das für Familien attraktiv ist, gehören neben Spielplätzen und gestalteten Grünflächen auch Räume, in denen sich die Natur frei entfalten kann. Solche bespielbaren „Naturerfahrungsräume“ ohne Geräte fördern die Kreativität und Eigenständigkeit unserer Kinder und Jugendlichen.

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Inhalt
EINLEITUNG
DR. HANS-JOACHIM SCHEMEL,
SPRECHER DES ARBEITSKREISES "STÄDTISCHE NATURERFAHRUNGSRÄUME"
Teil I: Grundsatzüberlegungen aus der Sicht von Hirnforschung, Psychologie, Stadtplanung und Naturschutz
PROF. DR. GERALD HÜTHER
Das Erleben von Natur aus Sicht moderner Hirnforschung
PROF. DR. ULRICH GEBHARD
Die Bedeutung von Naturerfahrungen in der Kindheit
PROF. DR DR. H. C. GANSER
Lebenqualität für Kinder in der Stadt - was hat das mit Natur zu tun?
DR. HANS-JOACHIM SCHEMEL
Wie viel Natur braucht der Mensch und wie viel Mensch verträgt die Natur ?
Teil II: Konzepte und Instrumente
HENRIETTE DEGÜNTHER
Spielleitplanung - ein Instrument der Raum-Vorsorge und zur Sicherung von Wohnqualität für alle, Beispiel Rheinland-Pfalz
Dr. HANS-JOACHIM SCHEMEL
Das Konzept der Städtischen Naturerfahrungsräume und
Thesen zu seiner Umsetzung
JÖRG REINER HOPPE
Naturerfahrungen in Kindertagesstätten
HOLGER HOFMANN
Naturerfahrung für Kinder in Kommunen - veränderte Bedingungen und neue Wege.... 99
ARND WINKELBRANDT & TORSTEN WILKE
Das Notwendige mit dem Nützlichen in der Stadt verbinden -
Kompensation von Eingriffen durch Naturerfahrungsräume oder
Naturerfahrung auf Kompensationsflächen
Teil III: Beispiele von Naturspielräumen für Kinder
PROF. DR. BALDO BLINKERT, PROF. DR. KONRAD REIDL &
DR. HANS-JOACHIM SCHEMEL
Naturerfahrungsräume im besiedelten Bereich - Ergebnisse eines Forschungsprojektes
HENRIETTE DEGÜNTHER
Naturnahe Spielräume in Rheinland-Pfalz - Flächenkategorie für große, extensiv genutzte Spielräume in Wohnungsnähe
BETTINA MARX
"Naturerlebnisraum am Bächle" in Vaihingen an der Enz - Ein Beispiel aus der Praxis
MARTIN LESER
Rückbau von Spielplätzen und andere Instrumente für mehr Natur auf den Grünflächen Freiburgs
MICHAEL KUNZE
Naturnahe Freiflächengestaltung an Kindertagesstätten und Schulen in München als Räume des sinnlichen Naturerlebens und der spielerischen Naturerfahrung
MARTIN SAILER
Natur- und Bauspielplätze in München als Wegbereiter für dauerhaft bespielbare Brachflächen
TONI ANDERFUHREN
Trauminseln der Kindheit
JÜRGEN HEUSER
Industrienatur als Wildnis für Kinder
LOTHAR WILHELM
Urwald vor den Toren der Stadt - Wildnispädagogik in Saarbrücken

Freitag, 5. Januar 2018

[ #mehr-demokratie ] Partizipationsbudget: Bürgerinnen und Bürger sollen Gemeindebudgets mitbestimmen


Die Kassen der Vorarlberger Gemeinden sind  - wie überall - leer. Irgendwo muss gespart und eingespart werden. Wer trifft diese Entscheidungen? Wie und zu wessen Vor- oder Nachteil? Wo soll investiert werden? Das Modell des "Bürgerhaushalts" wäre eine attraktive Form der Mitbestimmung und Bürgerbeteiligung in den Gemeinden. 

Partizipation. Der Bürgerhaushalt, auch partizipativer Haushalt oder Beteiligungshaushalt genannt, ist eine direkte Art von Bürgerbeteiligung und ein Schritt zu mehr und direkterer Demokratie. Die Verwaltung einer Gemeinde bemüht sich danach, mehr Haushaltstransparenz herzustellen und lässt die Betroffenen über den Investitionshaushalt mitbestimmen und entscheiden.

Crowdsourcing. Mit dem schon in etlichen Kommunen Europas angewandten Modell des Bürgerhaushalts wird nicht nur mehr Transparenz für die Haushaltsberatungen erreicht. Ziel ist es, Verständnis und Engagement der Bürgerinnen und Bürger für wichtige Weichenstellungen ihrer Gemeinde zu verbessern, die Kreativität und das Wissen der Einwohner in die Budgetgestaltung einfließen zu lassen.

Frauen und Männer vor Ort. Sie sind Experten für ihre eigenen Bedürfnisse vor Ort und können sie am besten vermitteln. Wenn sie die Möglichkeit bekommen, dies auf direkte Weg in einem Bürgerbudgetverfahren zu tun, wird das einen direktdemokratischen Einfluss auf das Verwaltungshandeln haben.

Gemeindeautonomie. Die Gemeinden sind in Österreich als Selbstverwaltungskörper eingerichtet, das heißt, dass alle Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der in der Gemeinde verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegen oder geeignet sind, durch die Gemeinschaft innerhalb derörtlichen Grenzen besorgt werden können.

Ein Partizipationsbudget wäre eine solche Angelegenheit. Die demokratisch organisierte Gemeindeautonomie ist ohnedies bereits durch Maßnahmen des Landes Vorarlberg im Rückzug begriffen. Verwaltungshandeln und Subventionsvergaben des Landes zwingen gerade schwächere Gemeinden in das Korsett der Landespolitik. Das Budget des weitgehend aufgabenlos gewordenen Landesbürokrate weist ein Viertel mehr Ausgaben auf als alle 96 Vorarlberger Gemeinden zusammen verbrauchen. Mehr als die Hälfte davon lukriert das Land Vorarlberg aus den von den Kommunen abgepressten Landesumlagen.

Eine echte Autonomie schaut anders aus. Das Land Vorarlberg - in Sonntagsreden immer leuchtender Träger der Föderalismusfahne schränkt den autonomen Bereich der Gemeinden immer mehr ein. Zuletzt auch durch die Vereinbarung des neoliberalen Stabilitätspaktes.

Das ist aber wieder ein anderes Thema.

[ #forumROMANum ]

Mittwoch, 6. Dezember 2017

[ #partizipation ] Die Kunst der Partizipation

Dieses JBZ-Arbeitspapier soll die Vielfalt der Zusammenarbeit, der Methoden und Vorgehensweisen offenlegen und reflektieren. Es entstand in einem über sieben Monate dauernden, intensiven Austausch unter den Teilnehmenden am Jahrestreffen aus Österreich und Deutschland.

Den Darstellungen der elf Partizipationsbühnen liegen zumeist zusammenfassende Texte der jeweiligen Moderatoren zugrunde. Diese wurden vom Team der Herausgeber überarbeitet und jeweils mit einer kursiv gesetzten Einleitung ergänzt. Abgerundet wird jedes Kapitel durch einen „Blick nach vorne“, wo man offene Fragen findet, die einladen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen oder auch den Kontakt zu suchen, um gemeinsam weiter zu denken, zu träumen und zu handeln.

Robert-Jungk-Stiftung. Die Robert-Jungk-Bibliothek für Zukunftsfragen (JBZ) versteht sich als Informations- und Dialogzentrum für eine nach­haltige Zukunfts­gestaltung. Die JBZ geht auf eine von Robert Jungk 1985 gegründete Stiftung zurück und ist eine staatlich anerkannte gemeinnützige Einrichtung. Die Finanzierung erfolgt über öffentliche Mittel, Aufträge und Projekte sowie Mitgliedsbeiträge und Spenden.

Aus Anlass des 100. Geburtstags von Robert Jungk fand das Jahrestreffen 2013 auf Einladung der Robert-Jungk-Stiftung / Internationale Bibliothek für Zukunftsfragen (JBZ) in Salzburg (Österreich) statt. Im Bildungshaus St. Virgil trafenmehr als 70 Praktikerinnen, Theoretiker und Menschen, die sich der Idee und Haltung von Zukunftswerkstätten verbunden fühlen. Daraus entstand das vorliegende Arbeitspapier.

[ #forumROMANum ]
Das bietet der Download des Arbeitspapieres No. 28 der Robert-Jungk-Bibliothek:
  • Themenimpulse
  • W. Claussen, S. G. Geffers, L. Meyer, W. Spielmann:
  • Die Kunst der Partizipation – gekonnt gemacht und neu erprobt 4
  • R. Jungk: Salzburg als eine Freizone der Phantasie 6
  • W. Claussen (zum Impuls von N. R. Müllert): 
  • Der lange Weg zu Zukunftswerkstätten und sozialen Erfindungen 7
  • O. Schwencke: Kunst und Kreativität im Denken von Robert Jungk 8
  • R. Sellnow: Partizipation – Wie geht denn das? 10
  • M. Handler: Öffentlichkeitsbeteiligung in Österreich: 
  • Befunde, Gelingenheitsfaktoren, Beispiele 11
  • Partizipationsbühnen
  • P. Eickhoff: Kinder loslassen – zwischen Elternsorgen und Freiheitsdrang der Kinder 12
  • W. C. Goede, S. Halbig, C. Höckner, H. Peters:
  • Wer mitmacht, kommt vor – Literatur und Beteiligung 16
  • W. Claussen: Partizipationsinsel Tourismus on Tour in Salzburg 19
  • H.-G. Schwalm: Schon im Kindergarten werden aus Betroffenen Beteiligte 22
  • A. Coffey: Zusammenleben in der Stadt – vom Träumen zum Handeln 26
  • U. Nisser: Holzers G'schicht – wem gehört die Stadt? 30
  • M. Seefeld: Tische des Wandels: mehr Lebensqualität für alle in der Goethesiedlung 34
  • P. Adrian: Der „Respekt-Folder“ für Wertschätzung und Solidarität unter den 
  • Generationen 37
  • W. Claussen: Das Zeitungstheater schafft Gemeinschaft 40
  • B. Carstensen, H. Holzinger, L. Meyer:
  • ANTIpartiZIPATION – Was behindert Partizipation, wo machen Sie nicht mit? 43
  • M. Fleischmann, U. Gisbier, K. Pötzsch-Martin: 
  • Stadtspieler – spielerische Stadtentwicklung 47
  • Abrundung
  • W. Claussen, S. G. Geffers, L. Meyer, W. Spielmann: 
  • Nach den Partizipationsbühnen – ein Fazit 50
  • S. G. Geffers: Eine Collage aus Bildern der Mitwirkenden 51
  • W. Spielmann: Bücher und Internetseiten zur Vertiefung 52
  • Autorinnen und Autoren von A bis Z zur Kontaktaufnahme 53
  • S. G. Geffers: Stadtplan der Partizipationsbühnen 54