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Freitag, 9. September 2022

[ #disability ] Buch der Begriffe: Wörterbuch zu Behinderung und Integration


"Die Begriffe, die man sich von was macht, sind sehr wichtig. Sie sind die Griffe, mit denen man die Dinge bewegen kann." sagt Bert Brecht. 

Und so ist das "Buch der Begriffe" ein ungewöhnliches Wörterbuch zu Fragen von Behinderung und Integration, eine Griffleiste - wenn man bei Bert Brecht bleiben will. Gedacht ist es nicht zuletzt für Journalisten und Interessierte aus der Medienbranche, die sich hier Basiswissen für publizistische Arbeiten abseits der Klischees holen können. Heute in den Tagen des Bürgerjournalismus ist es eigentlich ein Must für die Blogger. Den Barrierefreiheit ist zuerst auch eine Frage der Sprache.
Service. Dies ist nur der Hinweis auf einen Beitrag eines hier verlinkten Weblogs, einer Website oder eines Downloads. Mehr erfährt man, wenn man den untenstehenden Links folgt! Nütze auch den Link „[Google Search] ⇒ “. Er liefert allenfalls einen aktuelleren Link im Falle einer Verwaisung und/oder auch zusätzliche oder aktuellere Infos!

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Freitag, 1. November 2019

[ #disability ] Orientierungshilfe für barrierefreie Naturangebote


Wie können Naturangebote (Wanderwege, Aussichtswarten, Badestege etc) barrierefrei gestaltet werden?

Eine Informationsbroschüre welche sich an Entscheidungsträger im Tourismus und an Landschaftsplaner und Regionalentwickler richtet. In der Broschüre werden der Freizeitwirtschaft und dem Tourismus Orientierungshilfen, wie Naturangebote (z.B. Wanderwege in Nationalparks, Aussichtswarten, Badestege etc) barrierefrei gestaltet werden können gegeben.
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Dienstag, 25. Juli 2017

[ #disability ] Das Handbuch (nicht nur für Abgeordnete) zur UN-Behindertenkonvention

Das Handbuch wurde von der Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten (UN-DESA), dem Amt der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) und der Interparlamentarischen Union (IPU) gemeinsam erstellt.

Den Parlamenten und den Abgeordneten fällt eine Schlüsselrolle bei der Wahrung und Förderung der Menschenrechte zu. Ziel des Handbuchs ist es, die Abgeordneten und die übrigen Akteure in ihren Bemühungen um die Umsetzung des Übereinkommens zu unterstützen. Zudem strebt es auch eine stärkere Sensibilisierung für das Übereinkommen und seine Bestimmungen und die Schärfung des Bewusstseins für die Probleme der Menschen mit Behinderungen an. Und es will den Parlamenten einen genaueren Einblick in die Mechanismen und Strukturen vermitteln, die zur wirksamen Inkraftsetzung des Übereinkommens unerlässlich sind.

Im Handbuch finden sich unter anderem Kapitel
  • zur Entstehungsgeschichte der Konvention,
  • zum Überwachungsmechanismus,
  • zum Ablauf des Beitritts eines Staates zu Konvention,
  • zur Umsetzung der Konvention in innerstaatliches Recht, insbesondere zu den inhaltlichen Anforderungen an Gesetzgebungsmassnahmen, sowie
  • zur Schaffung innerstaatlicher Institutionen für die Durchführung und Umsetzung der Konvention.
In den einzelnen Kapiteln wird mit Beispielen aus Ländern aus der ganzen Welt gezeigt, wie die Konvention umgesetzt wird und wie das Behindertenrecht in den unterschiedlichen Ländern ausgestaltet ist.
Zudem bieten zahlreiche Checklisten eine Orientierungshilfe für Abgeordnete.


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Was bietet der Download? Ein schneller Blick auf das INHALTSVERZEICHNIS:
Danksagungen IX
Vorwort XI
Kapitel EINS: Überblick 1
Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen:
überzeugende Gründe 1
Hauptanliegen des Übereinkommens 2
Warum ein Übereinkommen notwendig war 4
Im Übereinkommen verankerte Rechte 5
Der Zusammenhang zwischen Behinderung und Entwicklung 7
Kapitel ZWEI: Das Übereinkommen im Einzelnen 9
Die Entstehungsgeschichte des neuen Übereinkommens 9
Das Übereinkommen in Stichworten 12
Zweck des Übereinkommens 12
Geltungsumfang des Übereinkommens 12
Definition von Behinderung 12
Im Übereinkommen verankerte Rechte und Grundsätze 14
Allgemeine Grundsätze 14
Rechte 15
Internationale Zusammenarbeit 18
Die Verpflichtungen der Vertragsstaaten im Rahmen des
Übereinkommens 18
Achtungs-, Schutz- und Erfüllungspflicht 20
Vergleich des Übereinkommens mit anderen
Menschenrechtsverträgen 20
Kapitel DREI: Überwachung des Übereinkommens
und des Fakultativprotokolls 25
Der Überwachungsmechanismus des Übereinkommens 25
Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 26
Die regelmäßige Berichterstattung 26
Zweck der regelmäßigen Berichterstattung 27
Weiterverfolgung der periodischen Berichte 29
Die Konferenz der Vertragsstaaten 29
Andere Mechanismen zur Überwachung der Rechte von
Menschen mit Behinderungen 31
Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen 31
Das individuelle Mitteilungsverfahren 31
Das Untersuchungsverfahren 34
Wie man Vertragspartei des Fakultativprotokolls wird 36
VN-Sekretariatsunterstützung für das Übereinkommen 37
Kapitel VIER: Wie man Vertragspartei des
Übereinkommens und des Fakultativprotokolls wird 39
Beitritt zum Übereinkommen 39
Unterzeichnung des Vertrags 39
Was die Unterzeichnung des Vertrags bedeutet 40
Abgabe der Zustimmung, gebunden zu sein 40
Der Ratifizierungsprozess 41
Ratifikation durch Organisationen der regionalen Integration 41
Beitritt 41
Ratifikationsurkunde, Urkunde der förmlichen Bestätigung
oder Beitrittsurkunde 42
Die Rolle des Parlaments im Ratifizierungsprozess 43
Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens und des
Fakultativprotokolls 43
Vorbehalte gegen das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll 44
Ändern und Zurückziehen von Vorbehalten 46
Erklärungen zum Übereinkommen und zum Fakultativprotokoll 46
Arten von Erklärungen zum Übereinkommen
und zum Fakultativprotokoll 46
Abgabe von Erklärungen zum Übereinkommen 47
Die Bedeutung des Übereinkommens für Nichtvertragsparteien 47
Kapitel FÜNF: Innerstaatliches Recht und das
Übereinkommen 51
Die Umsetzung des Übereinkommens in das innerstaatliche Recht 51
Die Bedeutung der Unterzeichnung und Ratifikation 51
Umsetzung durch Verfassungs-, Gesetzesund
Verordnungsmaßnahmen 54
Arten von Gleichberechtigungs- und Nichtdiskriminierungsgesetzen 56
Inhaltliche Anforderungen an Gesetzgebungsmaßnahmen 58
Wichtige Elemente 58
Verknüpfung der Durchführungsvorschriften mit den
Bestimmungen des Übereinkommens 58
In den Rechtsvorschriften zu berücksichtigende
Arten von Behinderungen 59
„Angemessene Vorkehrungen“ als Eckpfeiler der Gesetzgebung 60
Besondere Maßnahmen 66
Diskriminierung durch staatliche Stellen, Privatpersonen und Unternehmen 68
Vorrangige Bereiche für Gesetzesreformen 68
Gesetze zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
und Sicherstellung des Zugangs zu Büchern, Filmen und
sonstigen Medien 71
Rechtsvorschriften für die Anerkennung nationaler
Gebärdensprachen 71
Beschwerdeverfahren nach innerstaatlichem Recht 71
Verfahrensrechtliche Maßnahmen zur Förderung der Durchführung 71
Durchführung einer umfassenden Überprüfung 71
Gewährleistung der Vereinbarkeit aller Gesetze
mit dem Übereinkommen 74
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an den
Gesetzgebungsverfahren 74
Beteiligung der Provinz- oder Landesparlamente 76
Kapitel SECHS: Theorie und Praxis:
Umsetzung des Übereinkommens 77
Habilitation und Rehabilitation 77
Barrierefreiheit 79
Bildung 82
Die Kosten inklusiver Bildung 84
Arbeit und Beschäftigung 85
Rechts- und Handlungsfähigkeit und unterstützte
Entscheidungsfindung 89
Kapitel SIEBEN: Schaffung einzelstaatlicher
Institutionen für die Durchführung und
Überwachung des Übereinkommens 93
Anlaufstellen 94
Koordinierungsmechanismen 94
Nationale Menschenrechtsinstitutionen 96
Zusammenhang zwischen dem Übereinkommen und
den nationalen Menschenrechtsinstitutionen 96
Arten nationaler Menschenrechtsinstitutionen 96
Die Pariser Grundsätze 97
Mögliche Aufgaben nationaler Menschenrechtsinstitutionen 98
Nationale Menschenrechtsinstitutionen und
Beschwerdemechanismen 101
Schaffung einer geeigneten Institution 104
Parlamentarische Kontrolle 105
Parlamentarische Ausschüsse 105
Untersuchungskommissionen 105
Unmittelbare Befragung von Ministern 105
Überprüfung der Ernennungen durch die Exekutive 105
Beaufsichtigung nichtstaatlicher öffentlicher Einrichtungen 106
Haushaltsprüfung und Finanzkontrolle 107
Die Gerichte und die Rolle der Justiz 107
Gerichtlicher Schutz von Rechten 107
Präambel 115
Referenzliteratur 13
Anlage 1: Übereinkommen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen 115
Anlage 2: Fakultativprotokoll zum Übereinkommen
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 143

Mittwoch, 30. September 2015

[ #inklusion ] Behindert - Die Enteignung von Körper und Bewußtsein

Behinderung ist gemacht!

Ernst Klee stellt mit diesem online lesbaren Buch (Open Access) alle sogenannten Fachleute in Frage, die den Behinderten zu einem Defizit-Wesen und Minus-Menschen degradieren. Behindertenarbeit wird erstmals positiv beschrieben als Gemeinschaft im gemeinsamen Handeln, Trauern, Feier, in Offenheit, Vertrautsein, Angenommensein.

Gewalt. Wie schwer ein Mensch behindert ist, hängt von der Gewalt gesellschaftlicher Definitionen und Bewertungen ab und der Kraft (davon wird noch zu reden sein), ihm nicht gemäße Bewertungsmaßstäbe abzulehnen. Das heißt, er darf sich nicht auf ausschließlich produktionsbezogene Kriterien einlassen, sondern muß sich menschengemäße Kriterien aneignen. Wer ist behindert? Wir alle sind behindert, wenn wir uns von menschenfeindlichen Bewertungen unterjochen lassen.


BIDOK. bidok - behinderung inklusion dokumentation - ist ein Internet-Projekt zum Thema der integrativen/ inklusiven Pädagogik und Disability Studies am Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck. In diesem fortschrittlichen Open-Access-Rahmen wird auch diese wertvolle Publikation online und kostenfrei angeboten.

Der Autor. Ernst Klee (* 15. März 1942 in Frankfurt am Main; † 18. Mai 2013 ebenda) war ein deutscher Sozialarbeiter, Investigativjournalist, Filmemacher und Schriftsteller. Nach einer Lehre als Sanitär- und Heizungstechniker holte Klee das Abitur nach und studierte Theologie und Sozialpädagogik. Von 1973 bis 1982 hatte er einen Lehrauftrag für Behindertenpädagogik an der Fachhochschule Frankfurt.

Klee wurde durch zahlreiche Bücher zu Randgruppen (Ausländern, Strafgefangenen, Obdachlosen, Psychiatriepatienten oder Behinderten) bekannt. Seine Aufdeckung von bisher unbekannten Medizinverbrechen, besonders im Zusammenhang mit den Euthanasieverbrechen der Aktion T4 und deren mangelhafter Strafverfolgung, machte ihn noch bekannter. Aus der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus erarbeitete Klee Das Personenlexikon zum Dritten Reich.


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