Dienstag, 9. Januar 2018

[ #recht ] ABC des Humanitären Völkerrechts

Das Humanitäre Völkerrecht – auch Recht der bewaffneten Konflikte oder Kriegsvölkerrecht (ius in bello) genannt – kommt in bewaffneten Konflikten zur Anwendung und erfüllt zwei Aufgaben: Es regelt die Kriegsführung und schützt die Opfer von bewaffneten Konflikten.

Die Frage nach der Rechtmässigkeit eines Kriegs (ius ad bellum) beantwortet es jedoch nicht. Diese wird durch die Charta der Vereinten Nationen (UNO) geklärt. Das Humanitäre Völkerrecht gilt in jedem bewaffneten Konflikt, unabhängig davon, ob er "rechtmässig" ausgetragen wird oder nicht, und für alle Konfliktparteien.
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