Dienstag, 24. März 2015

[ #frauen ] Die Erwerbsintegration von Alleinerziehenden muss verbessert werden!

Alleinerziehende Frauen beziehen überdurchschnittlich lange und überdurchschnittlich häufig Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende. Auch in Vorarlberg gehört diese Gruppe zu den Armen und Armutsgefährdeten. Daher lohnt es sich über die Grenzen zu schauen.

Sie unterliegen einem hohen Armutsrisiko. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert daher in seinen kürzlich verabschiedeten Empfehlungen, eine Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen der Erwerbsintegration für Alleinerziehende. Immer noch mangelt es an familienfreundlichen Arbeitsplätzen oder es fehlen Kinderbetreuungsplätze, und immer noch erschweren länger zurückliegende Berufserfahrungen in Folge von Erziehungszeiten den Wiedereinstieg ins Berufsleben.

Schema "F" hilft nicht!  Alleinerziehende brauchen eine sehr individuelle Beratung und Förderung durch die Institutionen der Arbeitsmarktverwaltung. Die jeweiligen Lebensumstände müssen genau betrachtet werden. Schema "F" hilft nicht! Es sollten qualifizierende Maßnahmen in Teilzeit oder mit flexiblen Teilnahmezeiten ermöglicht werden. Die Maßnahmen müssten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglichen. Zudem brauche es mehr Teilzeitausbildungen für Alleinerziehende ohne beruflichen Abschluss. Hier seien auch Unternehmen, Kammern und Berufsschulen gefragt.

Hintergrundinformation. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Empfehlungen (DV 23/14) wurden von der Arbeitsgruppe „SGB II“ erarbeitet, im Arbeitskreis „Grundsicherung und Sozialhilfe“ sowie im Fachausschuss „Sozialpolitik, soziale Sicherung, Sozialhilfe“ beraten und am 11. März 2015 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.


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