In der Sache selber war die Landesregierung aber nicht aktiv und so bleibt es bei der Benachteiligung der Haushalte mit Lehrlingen. Die Eile mit der man auf meine Kritik reagiert hat, zeigt sich vor allem darin, dass man heute ohne entsprechende Unterlagen aus dem Stegreif die Erhöhung von 250 auf 270 Euro vorgenommen hat. Damit hat man zwischen der schwarzgrünen Koalition einen Kompromiss vereinbart, hatten sich doch die Grünen ursprünglich der sozialdemokratischen Forderung nach Erhöhung auf 300 Euro angeschlossen. Diese Forderung wie auch die derzeitige Erhöhung sind einem Populismus und keiner sachdienlichen Erledigung geschuldet.
Ungerecht und gesetzlos. Denn das ungerechte System und die Willkürlichkeit hat man nicht beseitigt. Vielmehr spart man sich durch die Verkürzung der Antragszeit die Erhöhung wieder ein. Nicht erfreulich ist auch, dass man den Heizkostenzuschuss nun auch zum Datensammeln verwendet. Dabei sind diese Daten aufgrund der engen Bezugsgrenzen ohnedies weitgehend mit den Sozialhilfefällen bzw. Mindesteinkommen bereits erfasst.
Hilflos ist die Vorstellung den Heizkostenzuschuss mit der Wohnbeihilfe zusammen zu führen und zwischen gemeinnützigen und privaten Wohnungen zu unterscheiden. Die Zusammenführung mit der Wohnbeihilfe hat einen einzigen Grund, den Umfang der Bezieher des Heizkostenzuschusses zu verkleinern. Die Unterscheidung zwischen gemeinnützigen und privaten Mietwohnungen ist ein wertloser Erhebungsaufwand, viel wichtiger wäre es zu klären, ob Heizkostenzuschüsse auch auf im Eigentum der Zuschusswerber stehenden Wohnraum gewährt werden. Denn wenn man nur die Einkommensgrenzen und nicht auch Vermögenswerte heranzieht, dann ist der Heizkostenzuschuss so sozial ungerecht wie die Wohnbauförderung an sich.
Milchmädchenrechnung. Propaganda ist auch der Wunsch nach Energieträgern zu unterscheiden, denn die Mieter haben in der Regel keinen Einfluss darauf und kann man den Milchmädchenrechnungen der Landesregierung hier nicht folgen.
"Zudem haben die gemeinnützigen Wohnbauträger in den letzten Jahren viele ältere Wohnanlagen saniert, während die neueren Gebäude ohnehin in Passivhaus- oder Niedrigenergiequalität gebaut sind, wodurch sich die Energiekosten reduzieren. Auch die Frage, welcher Energieträger verwendet wird, ist von maßgeblicher Bedeutung, denn in der jüngsten Vergangenheit haben sich die Energiepreise sehr unterschiedlich entwickelt. Während Heizöl im Jahresvergleich (Stand: August 2014) um 3,9 Prozent billiger geworden ist, sind feste Brennstoffe (Holz, Briketts, Pellets) um 4,1 Prozent teurer. Der Gaspreis blieb annähernd gleich, die Kosten für Fernwärme sind leicht gestiegen."Fakt ist, dass nicht die Preisentwicklung einzelner Energieträger für die Heizkosten ausschlaggebend sind, sondern ihre reale absolute Höhe. Real ist auch, dass die Preiserhöhungen für Holzbrennstoffe (Pellets, etc.) durch das Märchen "nachwachsender Rohstoff" hausgemacht sind und lediglich der weiteren Subventionierung der Landwirtschaft dienen sollen.
Auch die Absicht den Mietern der gemeinnützigen Wohnungen unter Verweis auf den Passivhausstandard oder die durch die Sanierung verringerten Energiekosten ist frech. Denn die Mieter mögen wohl weniger Heizkosten zu berappen haben, dafür haben sie den durch viele Studien als unwirtschaftlich geltenden Mehraufwand im Zuge ihrer Miet- und Sanierungskosten zu berappen.
Peinlich sind auch die Vergleiche mit den anderen Bundesländern. Hier wird ein soziales Mäntelchen sich umgehängt, das keines ist. Statistisch erwiesen ist ja, das die Wohnkosten in Vorarlberg am höchsten sind. Man würde einen weit geringeren Heizkostenzuschuss gerne akzeptieren, wenn die monatliche Mietbelastung mit anderen Bundesländern vergleichbar wären.
Darüber schweigen alle einstimmig. Aber das ist wieder eine andere Sache ...
Die Voraussetzungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses 2014/15:
- Zuschusshöhe: 270 Euro
- Verkürzte Antragsfrist: Montag, 3. November 2014, bis Freitag, 27. Februar 2015
- Einkommensgrenze (monatlich netto):
- - allein lebende Personen: 1.089 Euro (bisher 1.070 Euro)
- - zwei Erwachsene (Ehepaare/Lebensgemeinschaften): 1.605 Euro (bisher 1.577 Euro)
- - Alleinerziehende mit einem Kind: 1.335 Euro (bisher 1.313 Euro)
- - für jede weitere im Haushalt lebende Person zusätzlich 191 Euro (bisher 188 Euro)
- Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung erhalten von der Bezirkshauptmannschaft einen Zuschuss von 150 Euro bzw. bis zur Höhe des Heizkostenzuschusses, wenn der Aufwand für die Beheizung nachweislich höher ist, als der im Mindestsicherungssatz dafür vorgesehene Anteil.
[Forum ROMANum]⇒
- Heizkostenzuschuss steigt auf 270 Euro
- Vorarlberger Heizkostenzuschuss 2014/15 säumig und schief gewickelt
- Mehr dazu auf Google: Neuer Vorarlberger Heizkostenzuschuss: Populistischer Notnagel
- Keinen Beitrag als Fan von Forum ROMANum auf Facebook versäumen.
- 12.10.14 [Letzte Aktualisierung, online seit 12.10.14]
- Das ⇒ #Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs und findet man auch auf Facebook.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen