Freitag, 22. Dezember 2017

[ #ngo ] Strategische Prozessführung gegen Diskriminierung

Die Beispiele aus der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung zeigen, dass es bei strategisch angelegten Klagen nicht ausschließlich um das Interesse des individuellen Mandanten geht.  Mit der „AntiRassismus-Richtlinie“ der Europäischen Union und der daraus folgende Entwicklung nationalen Rechts ist die Strategische Prozessführung in den Aktrionsradius der europäischen Zivilgesellschaft geraten.

Seit 1865 war in den USA zwar die Sklaverei abgeschafft, jedoch wurde die "Rassentrennung" rechtlich aufrecht erhalten. Durch den 14. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, wurde Afro-Amerikanern zwar die Bürgerrechte zuerkannt.  Weiße und Afro-Amerikaner wurden jedoch in öffentlichen Einrichtungen, wie etwa Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, öffentlichen Verkehrsmittel und Gebäuden, Gaststätten, Theater, Kinos, Schwimmbäder und Parks voneinander getrennt. Angebote dieser öffentlichen Einrichtungen mussten aber von gleicher Qualität sein (getrennt aber gleichwertig). Ob dies faktisch der Fall war, wurde jedoch nicht geprüft. Erst 1954 wurde mit rechtlichen Mitteln die Aufhebung der Rassentrennung in Schulen erstritten, wenngleich deren Umsetzung noch dauern sollte.

Wie die Beispiele aus der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung zeigen, geht es bei strategisch angelegten Klagen nicht ausschließlich um das Interesse des individuellen Mandanten. In manchen Fällen ist eine große Personengruppe von der beklagten Situation betroffen, die sich nach Klärung der Sachlage, eine Veränderung ihrer Situation erhoffen können. Geltendes Recht wird genutzt, um sozialen Wandel zu unterstützen und einen Fall von öffentlichem Interesse gerichtlich zu klären.

Für viele antirassistische NGOs spielt das Thema „Strategische Prozessführung“ bisher keine Rolle; es fehlten auch die entsprechenden Gesetze bis zur „AntiRassismus-Richtlinie“ der Europäischen Union und der daraus
folgende Entwicklung nationalen Rechts. Damit bestehen heute wesentlich mehr Möglichkeiten , für Menschen, die Rassismus und Diskriminierung ausgesetzt sind, reale Veränderungen zu erreichen.

Anti-Diskriminierung ist damit ein relativ neues juristisches Feld. "Strategische Prozessführung" kann eine Waffe sein. NGOs können entweder selbst einen strategischen Prozess anstrengen oder andere in ihrem Prozessvorhaben unterstützen, indem sie adäquate Daten sammeln, Betroffene einbinden, ermutigen und unterstützen. Ein solcher Rechtsstreit“ nutzt das Rechtssystem mit dem Ziel, breite gesellschaftliche Veränderungen auch durchzusetzen.

Einen detaillierten Überblick zur strategischen Prozessführung finden Sie in dem Handbuch "Strategic Litigation of Race Discrimination in Europe: From Principles to Practice - A manual on the theory and practice of strategic litigation with particular reference to the EC Race Directive" (PDF, 811 KB, nicht barrierefrei, Englisch) vom Interights und European Roma Rights Centre (2004).

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