Donnerstag, 9. April 2020

[ #kommunalpolitik ] Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter


Mehr als 40.000 Menschen in ganz Österreich arbeiten in ihrer Freizeit in den Gemeindevertretungen mit. 

Diese Form des zivilgesellschaftlichen und politischen Engagements ist ein Fundament, auf dem unsere Demokratie steht. Die Gemeinde als bürgernahe Selbstverwaltungskörperschaft könnte ein Modell für weit größere politische Einrichtungen sein.

Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter. In der unten als Download vorliegenden Publikation des Österreichischen Gemeindebundes schreibt Michael Eckschlager – er ist selbst auch Gemeindevertreter in einer Salzburger Kommune – über die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Gemeindevertreters. Natürlich gibt es da in den Bundesländern den einen oder anderen Unterschied. Im Großen und Ganzen ähneln sich die Aufgaben aber natürlich stark. Für Vorarlberg dürfte liefert das Vorarlberger Gemeindegesetz entsprechende konkrete Auskünfte. Leider hat man in einem Anfall von Pseudoföderalismus verschiedene Gremien in Vorarlberg verschieden benannt, sodass im Österreichvergleich schnell Verwirrung entstehen kann. Diese Publikation gibt nicht nur über Rechte und Pflichten Auskunft, sondern auch über rechtliche Verantwortlichkeiten.
Was wenig bekannt ist: Auch Gemeindevertreter/innen sind für ihr Handeln und ihre Entscheidungen haftbar.
Pseudoföderalismus. In Vorarlberg heißt der "Gemeinderat" Gemeindevertretung. Ein Kärntner Gemeinderat ist damit kein Mitglied des Gemeindevorstandes sondern wie in Vorarlberg ein einfacher Gemeindevertreter. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes führen in Vorarlberg die Bezeichnung „Gemeinderat“, in Städten die Bezeichnung „Stadtrat“. Auch sonst schlägt politische Einfachheit in den Vorarlberger Gesetzen durch: Es kennt nicht österreichische Staatsbürger sondern macht aus ihnen eine Fiktion, nämlich "Vorarlberger Landesbürger" und Unionsbürger (EU) erklären Vorarlbergs Gesetze zu "auslädischen Unionsbürgern".


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