Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf.
Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt.
Das Online-Handbuch "Inklusion als Menschenrecht" richtet den Blick auf die Menschenrechte behinderter Menschen und ihre gesellschaftliche Teilhabe. Grundlage hierfür ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die seit 2009 auch in Deutschland gültiges Recht ist. Der Weg hin zu diesem rechtlichen Meilenstein war lang und mühevoll. Er wird im Online-Handbuch nachgezeichnet.
Hier findet man tolle Materialien und Spiele, Biografien und Gesetze zum Thema von der Antike (800 vor unserer Zeitrechnung), über Mittelalter (500 nach unserer Zeitrechnung), Neuzeit (1500), Neueste Geschichte (1900), Nationalsozialismus (1933) und Nachkriegsdeutschland, BRD und DDR (1945) bis zur Gegenwart.
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- 10.6.19 [Letzte Aktualisierung, online seit 29.9.11]
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