Montag, 28. September 2015

[ #kultur ] UNESCO-Übereinkommen: Schutz der kulturellen Vielfalt vor der Globalisierung

Das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (im folgenden Konvention genannt) richtet sich gegen eine globale kulturelle Monokultur und gegen eine (Markt)Liberalisierung des Kultursektors und Privatisierung von Kulturunternehmen.

EU, GATS , WTO.  Durch die Zusammenarbeit der internationalen Staatengemeinschaft ist ein völkerrechtlich verbindliches Instrument entstanden, das allen Staaten das Recht auf eine eigenständige Kulturpolitik gibt. Öffentliche Kulturförderungen erhalten dadurch gegenüber wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen durch EU, GATS und WTO neue Legitimität. Die Konvention anerkennt den Doppelcharakter von kulturellen Gütern und Dienstleistungen als kommerzielles Handelsgut einerseits und als Träger von kulturellen Werten und Identität andererseits. Sie schützt diese damit vor den Mechanismen der Marktwirtschaft und regionale Kulturen vor einer globalen Vereinheitlichung.

Das Abkommen wurde am 20. Oktober 2005 nach fast 20-jährigen Bemühungen verabschiedet, von Österreich 2006 ratifiziert und ist am 18. März 2007 in Kraft getreten.

Bestandsaufnahme.  Im Auftrag der Österreichischen UNESCO-Kommission wurde von der österreichischen Kulturdokumentation eine Bestandsaufnahme erarbeitet, die aktuelle Anknüpfungspunkte zur Umsetzung und Anwendung des Übereinkommens in der gegenwärtigen Kulturpolitik Österreichs darstellt. Diese ist jedoch keine vollständige Erhebung aller Sparten. Weitere wichtige Themenfelder, die eine Relevanz im Zusammenhang mit der Konvention haben, sind: Partizipation, Minderheiten, gender/Frauen, Kulturvermittlung, Bildung/Schulen, Bibliothekten, Medien etc. Dieser erste Überblick soll  vielmehr Grundlage für weitere strukturierte Arbeit im Sinne der Umsetzung der Konvention und für die kulturelle Vielfalt in Österreich sein.

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Inhalt
Einleitung 4
1. AkteurInnen im Handlungsfeld kulturelle Vielfalt 6
1.1. Was bis jetzt geschah 7
1.2. Bund, Länder und Gemeinden 8
1.3. Zivilgesellschaft 14
1.4. Wissenschaft und Kulturforschung 15
2. Ausgewählte Themen im Handlungsfeld kulturelle Vielfalt 16
2.1. Kunst-, Kulturschaffende und Kreative in Österreich 16
Arbeitssituation, Steuer und Versicherungen 16
Mobilität 18
2.2. Öffentliche Kunstförderungen 20
Allgemeines 20
Filmförderung 21
Musikförderung 22
Literatur- und Verlagsförderung 23
2.3. Urheberrecht 26
2.4. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Freie Radios 29
ORF 29
Freie Radios 30
2.5. Kreativwirtschaft / Creative Industries 32
2.6. Internationale Zusammenarbeit (EU und Drittstaaten) 33
Anhang 36
Quellen 39

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