Mittwoch, 27. Juni 2018

[ #minderheiten ] Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Minderheiten brauchen Schutz!

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist ein multilaterales Abkommen im Rahmen des Europarates. Ziel dieses Abkommens ist es, geschichtlich gewachsene Regional- oder Minderheitensprachen als gemeinsames europäisches Erbe zu schützen und den kulturellen Reichtum Europas zu fördern.

In Umsetzung dieses Zieles verpflichten sich die Vertragsstaaten, die in Teil II des Abkommens angeführten Verpflichtungen auf alle in ihrem Hoheitsgebiet gebrauchten Regional- oder Minderheitensprachen anzuwenden, auf die zum Zeitpunkt der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung bezeichneten Sprachen mindestens 35 aus Teil III ausgewählte Absätze oder Buchstaben anzuwenden.

Teil I enthält allgemeine Bestimmungen, Teil II des Abkommens enthält allgemeine Verpflichtungen zur Achtung und Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen. In Teil III werden Verpflichtungen zum Schutz der Regional- oder Minderheitensprachen im Bereich der Bildung und Erziehung, des Zugangs und der Förderung von Medien, des Gebrauchs der Regional- oder Minderheitensprachen im Verkehr mit Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie im wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben aufgestellt.

Minderheitensprachen in Österreich. Österreich hat anlässlich der Ratifikation Burgenlandkroatisch im burgenland-kroatischen Sprachgebiet im Burgenland, Slowenisch im slowenischen Sprachgebiet in Kärnten und Ungarisch im ungarischen Sprachgebiet im Burgenland als Sprachen bezeichnet, auf die Teil III des Abkommens anwendbar sein soll.

Gleichzeitig hat Österreich erklärt, dass Minderheitensprachen im Sinne dieses Abkommens das Burgenlandkroatische, das Slowenische, das Ungarische, das Tschechische, das Slowakische und das Romanes der österreichischen Volksgruppe der Roma sind. Völkerrechtlich trat die Sprachencharta für Österreich mit 1. Oktober 2001 in Kraft.

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