Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union kodifiziert Grund- und Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Union.
Mit der Charta sind die EU-Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlichen Form niedergelegt. Sie orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention, den mitgliedstaatlichen Verfassungen und internationalen Menschenrechtsdokumenten, aber auch an der Rechtsprechung der europäischen Gerichtshöfe.
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- 22.4.20 [Letzte Aktualisierung, online seit 7.5.12]
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