[ #service ] Online-Information über Schülerbeihilfen
Nicht nur österreichische StaatsbürgerInnen können eine Schülerbeihilfe erhalten, wenn sie eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen, sofern sie
- sozial bedürftig sind und
- einen günstigen Schulerfolg nachweisen und
- die gleiche Schulstufe noch nicht besucht haben und
- den Schulbesuch, für den Schulbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen haben.
Vorarlberger-Bloghaus-Service. Dies ist nur der Hinweis auf einen Beitrag eines hier verlinkten Weblogs, einer Website oder eines Downloads. Mehr erfährt man, wenn man den untenstehenden Links folgt! Nütze auch den Link „[Google Search] ⇒ “. Er liefert allenfalls einen aktuelleren Link im Falle einer Verwaisung und/oder auch zusätzliche oder aktuellere Infos!
[ #forumROMANum ] ⇒
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