[ #service ] Online-Information über Schülerbeihilfen
Nicht nur österreichische StaatsbürgerInnen können eine Schülerbeihilfe erhalten, wenn sie eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen, sofern sie
sozial bedürftig sind und
einen günstigen Schulerfolg nachweisen und
die gleiche Schulstufe noch nicht besucht haben und
den Schulbesuch, für den Schulbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen haben.
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